Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 11. August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bereitstellung und Nutzung der Software „Nexoro“ als webbasierten Dienst. Sie sind bewusst so geschrieben, dass sie ohne juristische Vorbildung verständlich sind. Wo eine Regelung zu Lasten des Kunden geht, steht sie an der Stelle, an der man sie sucht, und nicht im Kleingedruckten.
Unser Fairness-Versprechen.
Die folgenden fünf Punkte sind keine Werbeaussagen, sondern in den nachstehenden Klauseln verbindlich geregelt:
- Keine Mindestlaufzeit und keine Verlängerungsfalle. Monatlich kündbar, ohne Frist zum Monatsende (Punkt 5).
- Keine Preiserhöhung ohne Ausstiegsmöglichkeit. Höchstens einmal jährlich, acht Wochen vorher angekündigt, mit Sonderkündigungsrecht (Punkt 11).
- Keine Strafzahlungen. Weder für Nutzerzahlen noch für Versionsstände noch für Abwerbung (Punkt 9 und Punkt 21).
- Ihre Daten gehören Ihnen. Export jederzeit, ein vollständiger Datenexport zum Vertragsende kostenlos (Punkt 13).
- Updates sind inkludiert. Kein Versionszwang, kein Aufpreis für neue Funktionen des gebuchten Tarifs (Punkt 7).
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter und Vertragspartner ist die DAR LEAN DACH GmbH, Siezenheimer Straße 35, 5020 Salzburg, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg zu FN 639761a (im Folgenden „Anbieter“ oder „wir“).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der Software „Nexoro“ sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen. Sie gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Vom Kunden verwendete abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuell getroffene Vereinbarungen, insbesondere ein schriftliches Angebot oder eine Auftragsbestätigung, gehen diesen AGB vor.
2. Ausschließlich Unternehmergeschäft
Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Mit Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des KSchG kommt nicht zustande.
3. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der Software „Nexoro“ als webbasierte Anwendung (Software as a Service) über das Internet, im jeweils gebuchten Leistungsumfang, für die Dauer des Vertrags.
Wir schulden die Bereitstellung der Software in ihrer jeweils aktuellen Fassung, den Betrieb und die Wartung der dafür erforderlichen Infrastruktur sowie die Einräumung des in Punkt 8 beschriebenen Nutzungsrechts. Die Beschaffung des Internetzugangs und der zur Nutzung erforderlichen Endgeräte obliegt dem Kunden.
Eine Installation der Software auf Systemen des Kunden sowie eine Überlassung des Quellcodes sind nicht geschuldet.
3.1 Leistungsbeschreibung. Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Tarif und dem jeweiligen Angebot. Öffentliche Äußerungen, Produktdemonstrationen und Werbeaussagen begründen für sich allein keinen Anspruch auf eine bestimmte Funktion, soweit sie nicht in das Angebot aufgenommen wurden.
4. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme unseres Angebots durch den Kunden zustande, spätestens jedoch mit der Freischaltung des Zugangs und dessen Nutzung durch den Kunden. Unsere Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellung gültig.
5. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und monatlich abgerechnet. Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit und keine Bindungsfrist.
Beide Vertragsteile können den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine Kündigungsfrist ist nicht einzuhalten. Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail an office@nexoro.net genügt. Wir bestätigen jede Kündigung in Textform.
Wurde im Einzelfall ausdrücklich ein Jahrestarif mit reduziertem Entgelt vereinbart, gilt abweichend die dort genannte Laufzeit; in diesem Fall verlängert sich der Vertrag nur dann, wenn wir den Kunden spätestens vier Wochen vor Ablauf in Textform auf die bevorstehende Verlängerung und die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen haben.
Das Recht beider Vertragsteile zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde trotz zweimaliger Mahnung und Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug ist oder die Software nachhaltig rechtswidrig nutzt.
6. Verfügbarkeit
Wir stellen die Software mit einer Verfügbarkeit von 99,0 % im Monatsmittel bereit, gemessen am Zugang zur Anwendung über das Internet und bezogen auf den jeweiligen Kalendermonat.
Nicht als Ausfallzeit gelten geplante Wartungsarbeiten, die wir mindestens 48 Stunden im Voraus ankündigen und nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten durchführen, sowie Störungen, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen, insbesondere Ausfälle der Internetverbindung des Kunden, höhere Gewalt und Störungen bei Vorleistern, die wir trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden konnten.
Unterschreiten wir die zugesagte Verfügbarkeit in einem Kalendermonat, schreiben wir dem Kunden auf dessen Anforderung das anteilige Entgelt für die Dauer der Unterschreitung gut. Die Gutschrift ist mit dem Monatsentgelt des betroffenen Monats begrenzt. Weitergehende Ansprüche nach Punkt 16 bleiben davon unberührt.
Bei Störungen erreicht der Kunde uns unter office@nexoro.net. Wir beginnen mit der Bearbeitung an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich) innerhalb eines Werktags.
7. Weiterentwicklung, Updates und Änderungen der Software
Wir entwickeln die Software laufend weiter. Updates, Fehlerbehebungen, Sicherheitsaktualisierungen und neue Funktionen des gebuchten Tarifs sind im Entgelt enthalten. Ein Aufpreis für den Wechsel auf eine neue Version wird nicht verrechnet, und der Kunde ist nicht verpflichtet, kostenpflichtige Upgrades zu erwerben, um den vertragsgemäßen Zustand zu erhalten.
Wir sind berechtigt, die Software zu ändern, soweit dies der Verbesserung, der Wartung, der Sicherheit oder der Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen dient und der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
Entfällt eine vom Kunden genutzte wesentliche Funktion ersatzlos, teilen wir dies mindestens acht Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung zum Zeitpunkt der Änderung außerordentlich kündigen.
8. Nutzungsrecht
Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Die Nutzung durch verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Nicht gestattet sind die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte, die entgeltliche Überlassung der Software an Dritte sowie Versuche, die Software zu dekompilieren oder zu vervielfältigen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht. Der Zugang zu den Daten des Kunden richtet sich nach Punkt 13. Eine Vertragsstrafe für die Nutzung nach Vertragsende sehen wir nicht vor; unberührt bleiben die gesetzlichen Ansprüche.
9. Nutzerkonten
Das Entgelt bemisst sich nach dem gebuchten Tarif und, soweit vereinbart, nach der Anzahl der eingerichteten Nutzerkonten. Als Nutzer zählt jedes aktive Konto mit eigenen Anmeldedaten. Deaktivierte Konten zählen nicht.
Der Kunde kann die Anzahl der Nutzerkonten jederzeit erhöhen und ebenso jederzeit verringern. Eine Erhöhung wird ab dem Folgemonat anteilig verrechnet, eine Verringerung wirkt ebenfalls ab dem Folgemonat entgeltmindernd. Eine Nachverrechnung für zurückliegende Zeiträume, eine Bindung an die höchste jemals erreichte Nutzerzahl oder eine Vertragsstrafe wegen abweichender Nutzerzahlen finden nicht statt.
10. Entgelte und Zahlung
Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus dem gebuchten Tarif. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
Das laufende Entgelt wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Einmalige Leistungen, insbesondere Einrichtung und Datenübernahme, werden nach Erbringung verrechnet. Zusatzleistungen werden nach dem vereinbarten Stundensatz und tatsächlichem Aufwand abgerechnet; wir informieren den Kunden vor Beginn über den voraussichtlichen Umfang.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Das gilt für das Software-Abonnement ebenso wie für die einmalige Einrichtung und Datenübernahme sowie für Zusatzleistungen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. Ersatz von Mahn- und Inkassospesen können wir nur insoweit verlangen, als diese Kosten tatsächlich angefallen, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und der Höhe nach angemessen sind.
Eine Sperre des Zugangs wegen Zahlungsverzugs setzen wir erst, nachdem wir zweimal gemahnt und die Sperre mindestens 14 Tage vorher in Textform angekündigt haben. Auch während einer Sperre bleibt der Anspruch des Kunden auf Datenexport nach Punkt 13 bestehen.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
11. Preisanpassung
Wir sind berechtigt, die Entgelte höchstens einmal je Kalenderjahr anzupassen. Eine Anpassung wird dem Kunden mindestens acht Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt.
Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Auf dieses Sonderkündigungsrecht weisen wir in der Ankündigung ausdrücklich hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Anpassung als angenommen.
Innerhalb der ersten zwölf Monate nach Vertragsabschluss nehmen wir keine Preisanpassung vor. Eine rückwirkende Anpassung findet in keinem Fall statt.
12. Pflichten und Verantwortungsbereich des Kunden
- Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde informiert uns unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
- Der Kunde ist für die von ihm eingegebenen Inhalte und Daten sowie für deren Rechtmäßigkeit verantwortlich. Das gilt insbesondere für die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die er in die Software einbringt.
- Der Kunde nutzt die Software im Rahmen der geltenden Gesetze und unterlässt Handlungen, die den Betrieb der Systeme beeinträchtigen.
- Der Kunde benennt eine Ansprechperson für die Abwicklung des Vertrags und hält deren Kontaktdaten aktuell.
- Bei Störungsmeldungen stellt der Kunde die zur Nachvollziehung erforderlichen Angaben zur Verfügung.
Verletzt der Kunde diese Pflichten und werden wir deshalb von Dritten in Anspruch genommen, hält er uns von diesen Ansprüchen frei, soweit er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
13. Daten des Kunden, Export und Löschung
Sämtliche vom Kunden eingebrachten und in der Software erzeugten Daten bleiben Daten des Kunden. Wir erwerben daran keine Rechte und nutzen sie ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen.
Der Kunde kann seine Daten während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit selbst in gängigen Formaten exportieren. Auf Anforderung stellen wir zusätzlich einen vollständigen Datenexport bereit; einmalig zum Vertragsende ist dieser kostenlos.
Nach Vertragsende halten wir die Daten 30 Tage zum Abruf bereit. Danach löschen wir sie, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Auf ausdrücklichen Wunsch löschen wir früher. Die Löschung aus Sicherungskopien erfolgt im Zuge der regulären Rotation der Sicherungen.
Wir erstellen regelmäßig Sicherungskopien. Diese entbinden den Kunden nicht davon, für ihn geschäftskritische Daten zusätzlich selbst zu sichern.
14. Datenschutz
Soweit wir im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, ist der Kunde Verantwortlicher und wir Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Die Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO, der integrierender Bestandteil dieses Vertrags ist und dem Kunden vor Beginn der Verarbeitung zur Verfügung gestellt wird.
Die Verarbeitung erfolgt innerhalb der Europäischen Union. Der Einsatz von Subauftragsverarbeitern und ein allfälliger Drittlandtransfer sind im Auftragsverarbeitungsvertrag samt Rechtsgrundlage offengelegt. Über beabsichtigte Änderungen bei Subauftragsverarbeitern informieren wir den Kunden vorab und räumen ihm ein Widerspruchsrecht ein.
15. Vertraulichkeit
Beide Vertragsteile behandeln alle im Zuge der Zusammenarbeit erlangten Informationen des jeweils anderen Teils, die als vertraulich bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Verpflichtung besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, die dem Empfänger bereits vor der Mitteilung bekannt waren oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist. Im letzteren Fall informiert der Empfänger den anderen Vertragsteil vorab, soweit dies rechtlich zulässig ist.
16. Gewährleistung und Haftung
16.1 Gewährleistung. Wir gewährleisten, dass die Software während der Vertragsdauer die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Wir verkürzen weder die Gewährleistungsfristen noch schließen wir die Gewährleistung aus.
Da es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt, beheben wir gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist. Gelingt dies auch nach angemessener Nachfrist nicht, kann der Kunde das Entgelt für den betroffenen Zeitraum mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen.
16.2 Haftung. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, insgesamt jedoch der Höhe nach mit dem Zwölffachen des zuletzt gültigen Monatsentgelts beschränkt.
Für den Verlust von Daten haften wir nur in dem Umfang, in dem der Aufwand für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.
Wir haften nicht für Inhalte, die der Kunde in die Software einbringt, und nicht für Schäden aus einer Nutzung der Software, die dem vereinbarten Zweck widerspricht.
17. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen, Streik, Epidemien sowie großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen, befreien den betroffenen Vertragsteil für die Dauer der Störung von seinen Leistungspflichten. Für den Zeitraum, in dem die Leistung nicht erbracht wird, entfällt das anteilige Entgelt. Dauert die Störung länger als sechs Wochen an, kann jeder Vertragsteil den Vertrag außerordentlich kündigen.
18. Referenznennung
Wir nennen den Kunden nur mit dessen ausdrücklicher vorheriger Zustimmung als Referenz und verwenden seinen Namen, sein Logo oder seine Marke nur im jeweils zugestimmten Umfang. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
19. Subunternehmer
Wir sind berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer heranzuziehen. Für deren Leistungen haften wir wie für eigene. Der Einsatz von Subauftragsverarbeitern im datenschutzrechtlichen Sinn richtet sich nach Punkt 14.
20. Änderungen dieser AGB
Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, höchstgerichtliche Rechtsprechung oder geänderte Leistungen erforderlich ist. Wir teilen Änderungen mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit und stellen die geänderte Fassung samt Kennzeichnung der Änderungen bereit.
Der Kunde kann den Änderungen bis zum Wirksamwerden in Textform widersprechen. Widerspricht er, endet der Vertrag mit Wirksamwerden der Änderung, ohne dass dem Kunden daraus Nachteile entstehen. Auf die Bedeutung des Schweigens und auf das Widerspruchsrecht weisen wir in der Mitteilung ausdrücklich hin. Änderungen, die den Kernbereich der Leistung oder das Entgelt betreffen, sind von dieser Klausel nicht erfasst; für Entgelte gilt ausschließlich Punkt 11.
21. Keine Vertragsstrafen
Dieser Vertrag enthält keine pauschalierten Vertragsstrafen. Insbesondere vereinbaren wir keine Konventionalstrafe für die Abwerbung von Mitarbeitern, keine Strafzahlung für abweichende Nutzerzahlen und keine Strafzahlung für den Betrieb einer bestimmten Softwareversion. Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Ansprüche.
22. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des anderen Vertragsteils. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsteile verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das für 5020 Salzburg sachlich zuständige Gericht vereinbart. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
23. Kontakt
Anbieter: DAR LEAN DACH GmbH
Anschrift: Siezenheimer Straße 35, 5020 Salzburg, Österreich
Firmenbuch: FN 639761a, Landesgericht Salzburg
E-Mail: office@nexoro.net
Web: www.nexoro.net
Stand: 11. August 2026. Diese Fassung ersetzt alle früheren Fassungen sowie die bis dahin auf nexoro.net verlinkten Bedingungen Dritter.
